Teilnahmebedingungen für die freien (Schüler*innen)ensembles
Allgemeine Informationen
Unsere Angebote im Rahmen der Ensembles sind nach Altersgruppen gestaffelt und grundsätzlich offen für jedes Kind und jeden Jugendlichen (bitte geben Sie besondere Bedürfnisse bereits bei der Anmeldung an). Das kreative Entwickeln von Theaterstücken steht bei den Ensembles im Fokus. In der Regel finden ein bis zwei öffentliche Aufführungen am Ende des Schuljahres statt.
Probenzeiten
Die Proben finden in der Regel einmal pro Woche statt. Ausfallende Termine werden den Teilnehmer*innen rechtzeitig bekanntgegeben. Nach Vereinbarung mit den Teilnehmer*innen kommen zusätzliche Termine, ggfs. auch an Wochenenden, dazu. Während der hessischen Schulferien, an Feiertagen und beweglichen Ferientagen in Frankfurt entfallen die Proben.
Proben, die vom Schultheater-Studio abgesagt werden, werden nachgeholt, bzw. als zusätzliche Probentermine vor Aufführungen angesetzt. Für Termine, die von den Teilnehmer*innen versäumt werden, besteht kein Ersatzanspruch.
Teilnahmebeiträge
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Monat 40€ (FSE I-III) und 25€ (FSE IV). Die Teilnahmegebühr ist ab dem Monat, in dem die Vereinbarung geschlossen wird, monatlich im Voraus möglichst per Dauerauftrag zu bezahlen.
Bankverbindung
Kontoinhaber: Kreidekreis e.V.
IBAN: DE34 5005 0201 0137 9919 23
BIC: HELADEF1822 (Frankfurter Sparkasse)
Verwendungszweck: „Freies Theaterensemble FSE1/2/3/4 + Name Teilnehmer*in“
In Absprache mit den Teilnehmenden können zusätzliche Kosten in gerigem Umfang anfallen (Fahrtkosten, Kostüme, etc.). Bei Erkrankung (Attest) entfällt die Teilnahmegebühr nach der vierten Krankheitswoche. Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende jedes Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich.
Absage durch das Schultheater-Studio: Das Schultheater-Studio behält sich vor, bei zu geringer Nachfrage oder behördlichen Auflagen einen Kurs vorzeitig abzusagen. Gleiches gilt bei Kursabsagen aufgrund höherer Gewalt.
Haftung
Da es sich bei der Teilnahme am Freien Theaterensemble nicht um eine schulische Aktivität handelt, muss eine private Kranken- und Haftpflichtversicherung bestehen. Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidung und Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
Es gilt die jeweils aktuelle Hausordnung.